Gefahrgutbeauftragter Schulung – welche Grundlagen

Was ist ein Gefahrgutbeauftragter?

Ein Gefahrgutbeauftragter hat die Pflicht, darauf zu achten, dass bestimmte Regeln und Vorschriften, in Bezug auf den Gefahrguttransport, eingehalten werden. Er nimmt demnach eine beratende Tätigkeit ein und unterstützt das Unternehmen nach bestem Wissen. Unter Gefahrgut versteht man generell für den Transport bestimmte Gegenstände und Stoffe, die selbst aus „gefährlichen“ Stoffen bestehen oder Stoffe beinhalten, die aufgrund ihrer Eigenschaften oder Natur gewisse Gefahren darstellen. Diese Gefahrgüter werden in unterschiedliche Klasse unterteilt.

Wofür benötigt man Gefahrgutbeauftragte überhaupt?

Der Warentransport ist in unserem Wirtschaftssystem fest verankert. Egal, ob im Straßen-, Schienen- oder Binnenverkehr. Die Sicherheit sollte stets an erster Stelle stehen. Von besonderer Bedeutung ist die Sicherheit bei der Gefahrgutbeförderung. Um diese zu gewährleisten, müssen Gefahrgutbeauftragte in der Bundesrepublik Deutschland bestimmte Schulungen und Prüfungen absolvieren. Ausgebildete Fachleute kennen sich mit Gefahrgutvorschriften aus und wissen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, bevor ein LKW auf die Straße kommt. Grob gesagt muss ein Gefahrgutbeauftragter dafür Sorge tragen, dass sämtliche Gefahrgutvorschriften eingehalten werden. So können Folgefehler vermieden und Prozesse dauerhaft optimiert werden. Letztendlich nimmt der Gefahrgutbeauftragten jedoch „nur“ eine beratende Funktion als Mitarbeiter ein und der Inhaber des Unternehmens entscheidet.

Welche Aufgaben hat ein Gefahrgutbeauftragter?

Die Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten hängen von dem jeweiligen Arbeitsgebiet ab. Egal ob für Verkehrsträger, Eisenbahnen, Seefracht (Binnenschifffahrt) oder die Luftsicherheit. Gefahrgutbeauftragte werden in unzähligen Unternehmen benötigt, um den Beförderungsvorschriften korrekt Folge zu leisten. Ein Gefahrgutbeauftragter überwacht sämtliche Schritte, die in Verbindung zu dem finalen Transport stehen. Diese Überwachungsschritte sollen schriftlich dokumentiert werden. Hierzu gehören Angaben zu Namen, Datum, Vorgänge und Auffälligkeiten. Fehlerquellen müssen gemeldet werden, um diese zukünftig zu vermeiden. In einem Jahresbericht fasst der Gefahrgutbeauftragte zudem die Ereignisse (Überwachungen, Unfallbericht, etc.), Projekte, Analysen und andere wichtige Themen  zusammen. Dies liegt in seiner Verantwortung und eine permanente Einhaltung der Dokumentation ist unerlässlich.

Welche Ausbildung ist nötig?

„Zum geforderten Gefahrgutbeauftragten darf nur bestellt werden, wer eine nach § 6 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) Prüfung erfolgreich absolviert hat.“ Ein  Gefahrgutbeauftragter muss demnach zunächst eine von der IHK anerkannte Schulung absolvieren. Diese wird u.a. am Haus der Technik angeboten. In einem Grundlehrgang werden die wichtigsten Informationen zu dem spezifischen Bereich vermittelt. Hierbei ist es von großer Bedeutung, dass der Auszubildende Einblicke zu den Rechtsvorschriften erhält. Des Weiteren gilt eine intensive Auseinandersetzung mit der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) als unerlässlich. Fachtermini wie ADR (Accord européen realtif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) oder das LasiPortal sollten nach der Schulung vertraute Begriff sein. Von der IHK anerkannte Schulungen wie der „Grundlehrgang für Gefahrgutbeauftragte Straßen- und Schienenverkehr“ bereiten die Auszubildenden in mehrtägigen Sitzungen auf die IHK-Prüfung vor. Nach einem erfolgreichen Abschlusstest erhalten die Absolventen einen EU Schulungsnachweis, der eine Gültigkeit von 5 Jahren hat.

Gibt es Ausnahmefälle?

In bestimmten Situationen benötigen Unternehmen keine Gefahrgutbeauftragte. Hierzu zählen zum Beispiel Betriebe, die in einem Jahr maximal 50 Tonnen an Gefahrgut für den Eigenbedarf (netto) haben. Für radioaktive Stoffe gibt es stellenweise andere Regelungen. Unternehmen sollten im Vorfeld genau prüfen, mit welchem Stoff und mit welcher Menge an Gefahrgut sie zu tun haben. In manchen Fällen ist die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten nicht nötig.

Wie oft müssen Schulungen wiederholt werden?

Gefahrgutbeauftragte sollten sich darüber bewusst sein, dass eine Ausbildung und eine darauffolgende Prüfung nur begrenzt gültig sein. Der Schulungsnachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Danach ist eine Verlängerungsprüfung von Nöten.

Schulungsangebot für Gefahrgutbeauftragter Profis für den sicheren Transport vom Haus der Technik

Das Haus der Technik bietet verschiedene Lehrgänge rund um das Thema „Gefahrgutbeauftragte“an. Zum aktuellen Angebot gehören u.a. die folgenden Veranstaltungen:

  • Grundlehrgang für Gefahrgutbeauftragte Straßen- und Schienenverkehr
  • Fortbildung für Gefahrgutbeauftragte
  • Prüfungsvorbereitung und IHK-Prüfung für Gefahrgutbeauftragte
  • Gefahrstoffbeauftragter
  • Unterweisung für beauftragte Personen in Verbindung § 9 OWiG im Gefahrgutbereich
  • Gefahrgutklasse 7 – Die Beförderung radioaktiver Stoffe
  • Brandschutz im Tank- und Gefahrgutlager
  • Unterweisung für beauftragte Personen in Verbindung § 9 (Fortbildung)
  • Klassifizierung und Deklaration gefährlicher Güter